24. März 2025

Wahlprüfung: Es geht um die Integrität des Prozesses

Zunächst einmal möchte ich mich bei der Beschwerdeführerin bedanken. Sobald es auch nur kleine Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer demokratischen Wahl gibt, müssen diese Zweifel ausgeräumt werden. Es geht dabei nicht um Befindlichkeiten, sondern um die Integrität des Prozesses – das Fundament unserer Demokratie.

Umso befremdlicher fand ich manche Einlassungen, die im Vorfeld in den Sozialen Medien und im Kreisblatt zu lesen waren. Wer Demokratie ernst nimmt, sollte nicht diejenigen diskreditieren, die von ihrem Recht Gebrauch machen, Wahlen überprüfen zu lassen.

Ein Unterschied zu 2021

Der aktuelle Wahleinspruch überzeugt mich nicht restlos. Ehrlich gesagt, hatte ich ursprünglich vor, der Vorlage zuzustimmen. Vor allem, weil ich einen klaren qualitativen Unterschied zur Wahl 2021 sehe.

Damals hatte sich
- eine amtierende Bürgermeisterin
- zum eigenen Vorteil
- rechtswidrig verhalten –
und das auch dann noch, nachdem sie von einem Beigeordneten der Stadt ausdrücklich darauf hingewiesen worden war.

Das alles kann man Niklas Kielhorn nicht vorwerfen. Hier geht es um ein mutmaßlich rechtswidriges Verhalten Dritter – sei es durch die Allgemeine Vertreterin oder die SPD-Ortsvereinsvorsitzende.

Dünne Begründungen auf beiden Seiten

Die Begründung der Vorlage, über die wir hier beschließen, lässt mich allerdings etwas ratlos zurück.
- Warum zum Beispiel die Fürsorgepflicht der Stadt angeführt wird, erschließt sich mir nicht – schließlich wurde im fraglichen Artikel niemand außer Bad Gandersheims Ex-Nicht-Bürgermeisterin ausdrücklich benannt.
- Und insgesamt erscheint mir der Übergang zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung in der sogenannten Gegendarstellung nicht so eindeutig, wie hier behauptet wird.

Wenn also der Wahleinspruch dünn begründet ist, dann ist die Erwiderung mindestens genauso dünn. Ich gehe ehrlich gesagt nicht davon aus, dass die vorgebrachten Punkte ausreichen werden, um die Wahl tatsächlich wiederholen zu lassen – und das ist auch gut so!

Neutralität muss rechtlich geklärt werden

Trotzdem halte ich es für sinnvoll und notwendig, die Frage einer möglichen Neutralitätsverletzung gerichtlich klären zu lassen. Wenn ich die Vorlage gleich ablehne, dann nicht, weil ich den Einspruch für überzeugend halte, sondern weil ich es als Anstoß verstehe: Die Fakten sollen unabhängig durch das Verwaltungsgericht geprüft werden.

Das war in der Vergangenheit ja schließlich immer auch der Wunsch einer Mehrheit des Rates – Stichwort: „Den Papst befragen“.

Zum Schluss möchte ich den ersten Satz des Wahleinspruchs zitieren, weil er den richtigen Ton trifft:

„Zunächst möchte ich betonen, dass sich dieser Wahleinspruch nicht persönlich gegen Niklas Kielhorn richtet. Ich nehme ihm seinen Wunsch, ‚ein Bürgermeister für alle‘ zu sein, ab. Dieser Wahleinspruch darf daher als Unterstützung dieses Zieles gesehen werden.“

Dem kann ich mich anschließen. Es geht hier nicht um Personen, sondern um Prinzipien.

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